§ Änderungsabnahmen

Wir nehmen Ihre Änderungen am Fahrzeug gerne ab!

Änderungsabnahme

Die Änderungsabnahme wird nötig wenn die Wirksamkeit einer Teilegenehmigung von einer Änderungsabnahme abhängig gemacht wird. Dies ist immer dann der Fall wenn Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch den Ein- oder Anbau von Teilen für die ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE für FZ-Teile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden.

Wenn Sie sich unsicher sind ob die gekauften Teile eine Änderungsabnahme bedürfen sprechen Sie uns gerne an. Wir klären ob und welche Art der Eintragung in die Fahrzeugpapiere benötigt wird.

Damit unser Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann sind an die Gutachten und Genehmigungen (Prüfzeugnisse) sowie an die Begutachtung selber Auflagen und Bedingungen geknüpft. Die da wären:

  • das Prüfzeugnis muß dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich)
  • die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden
  • das das Fahrzeug mit den Änderungen Vorschriftsmäßig und Verkehrssicher ist

Ist die Änderungsabnahme positiv dann bekommen Sie von uns ein Änderungsnachweis. Nun können Sie die Änderungen bei der zuständigen behörde in die Fahrzeugpapaiere eintragen lassen.

Bei nachfolgenden Umbauten ist ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich:

  • Fahrwerks-Tieferlegung
  • Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben
  • Umbauten von Motorrädern
  • Anbringung einer Anhängerkupplung am Fahrzeug
  • Anbringung eines Spoilers
  • Anbau von Sonderrädern wie Alufelgen oder Niederquerschnittsreifen
  • Anbau eines Sportauspuffs

Häufige Fragen | FAQ

1

Änderungen an Räder / Reifen

Ändern Sie an Ihrem Fahrzeug die „Rad/Reifenkombination“ muss dieser An- oder Umbau dieser Reifengröße neu genehmigt werden. Gleiches gilt für Sonderrädern zur Verbesserung des Fahrverhaltens bzw. zur optischen Verschönerung des Fahrzeuges.

3

Spoiler

Der Anbau von Spoilern (Luftleiteinrichtungen) wird fast immer mit der Absicht der optischen Verbesserung des Fahrzeuges vorgenommen. In einigen Fällen werden auch Fahreigenschaften des Fahrzeuges geändert. Diese können die Änderung der Höchstgeschwindigkeit, die Kurvenfahreigenschaften, das Auftriebsverhalten bzw. das Bremsverhalten sein. In allen Fällen gilt: sie müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

2

Änderungen am Fahrwerk

Die Änderung am Fahrwerk wird vorgenommen um das jetzige Fahrverhalten eines Fahrzeuges zu verbessern. Dies wird in der Regel mit einem Verlust des Fahrkomforts erkauft. Ein weiterer Grund für die Fahrwerksänderung könnte die Verbesserung des optischen Eindrucks des Fahrzeuges sein, man Spricht hier auch von einer „Tieferlegung“. Alle diese Veränderungen müssen ein die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Mit einer Änderungsabnahme bei uns sind Sie sicher und können das Fahren ungestört genießen.

4

Anhängerkupplung

Für die Abnahme einer Anhängerkupplung benötigen Sie eine EG-Typengenehmigung. Darin musses eine Zuordnung (Verwendungsbereich) zu Ihrem Fahrzeug mit der exakten Typbezeichnung, Motorisierung und Betriebserlaubnisnummer geben. Bringen Sie diese einfach mit, den Rest erledigen wir.

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TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Stade
Heidbecker Damm 11 | 21684 Stade | Tel.: 04141 53590-0 | Fax: 04141 53590-53 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
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