Unfallgutachten / Schadengutachten

Damit alles wird wie es vor dem Unfall war. Unsere Gutachten sorgen für Ihr Recht!

Warum TAX-Sachverstand-Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung alle beim Unfall entstandenen Kosten regulieren, einschließlich die des Sachverständigen. Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. Daher sind unsere Leistungen, wie beispielsweise auch die Ihres Anwalts, für Sie kostenlos.

Um mit den Versicherungen auf Augenhöhe zu verhandeln und entstandene Schäden zeitnah reguliert zu bekommen empfiehlt es sich grundsätzlich entsprechende Experten einzuschalten. Ein Anruf von Ihnen, Ihrem Anwalt oder Ihrer Werkstatt bei uns genügt.

Welche Kosten werden reguliert?

Ein Haftpflichtschaden ist schon ärgerlich genug – und bei dessen Regulierung gibt es einiges zu beachten. Immer öfter zieht sich die Abwicklung über Wochen und Monate hin. Immer öfter werden entstandene Schäden nur zögerlich oder teilweise bezahlt. Nutzen Sie daher den Service von TAX-Sachverstand-Gutachten.

Mögliche Kosten, die der gegnerische Versicherer regulieren muss:

  • Kosten für das Abschleppen des Fahrzeuges
  • Fahrzeugreparatur
  • Gebühren für Sachverständige und Gutachten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Die Wertminderung beim Fahrzeug
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Reparaturbestätigung

Was ermitteln wir für Sie?

Das Schadengutachten beziehungsweise Unfallgutachten von TAX-Sachverstand-Gutachten beinhaltet die zur schnellen Schadenregulierung notwendigen Angaben über

  • die Reparaturkosten und –dauer
  • die merkantile Wertminderung am Fahrzeug
  • die Mietwagenkategorie bzw. Nutzungsausfallentshädigung
  • den Wiederbeschaffungswert / Restwert für das Fahrzeug
  • die Wiederbeschaffungsdauer

Wenn der Unfallgegner am Unfall schuld ist

Ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten von uns hilft Ihnen dabei diese Forderungen durchzusetzen und alle Schäden am Fahrzeug zu finden und zu dokumentieren. Nach herrschender Rechtsprechung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Gutachter sowie einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl. Dafür kommen wir auch zu Ihnen bzw. zum Fahrzeugstandort. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin zur Schadensaufnahme.

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadenumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden - Schäden unter 750 Euro), von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln unsere TAX-Sachverständigen eine eventuell eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Experten-TIPP

Sie vermuten, dass Ihr Unfallgegner eine Mitschuld hat? Sprechen Sie uns darauf bitte sofort an. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen.

Häufige Fragen | FAQ

1

Was ist eine fiktive Abrechnung und was bringt mir das?

Wollen Sie Ihr Auto nach einem Unfall (kein wirtschaftlicher Totalschaden) selber reparieren oder erst später in einer Werkstatt reparieren lassen, können Sie sich den Schaden von der eintrittspflichtigen Versicherung "auszahlen" lassen. Zur Schadenskalkulation ist ein Gutachten erforderlich und daher bezeichnet man eine fiktive Abrechnung auch als Abrechnung nach Gutachten. Ausbezahlt wird die Netto-Summe (im Falle einer Reparatur durch eine Fachwerkstatt muss die MwSt. auch später noch erstattet werden).

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

3

Wie viel zahlt die Haftpflichtversicherung im Falle eines Totalschadens?

Bei einem Totalschaden hat der Geschädigte Anspruch auf einen Betrag, der es ihm ermöglicht, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zu erwerben, das seinem verunfallten Fahrzeug entspricht. Dieser Betrag entspricht dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes seines Fahrzeuges, das im Unfallzustand noch veräußert wird.

Auszahlungsbetrag = Wiederbeschaffungswert - Restwert

2

Wer kann mich nach einem unverschuldeten Unfall unparteiisch beraten?

Herr Dipl. Ing. Stefan Krause ist durch die IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung und wird Sie im Schadenfall zunächst beraten und danach ein unabhängiges Gutachten erstellen das Sie bei der Versicherung zur Schadensregulierung benötigen.

4

Im Falle eines Rechtsstreits

Gerade nach einem Unfall sind Rechtsstreitigkeiten manchmal nicht zu vermeiden. Mit einem Unfallgutachten / Schadengutachten von TAX-Sachverstand haben Sie zwar bereits eine ideale Basis zur Hand, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Um jedoch von Beginn an alles auf den richtigen Weg zu bringen empfiehlt es sich, den Schadenservice des Experten-Netzwerkes von TAX-Sachverstand-Gutachten zu nutzen. Mit umfangreichen Service sind wir für Sie da. Rufen Sie uns für weitere Informationen einfach kostenlos und unverbindlich an: 0800 – 75253883.

  • STADE
  • BUXTEHUDE
  • HIMMELPFORTEN
  • HARSEFELD
  • HEMMOOR
  • DROCHTERSEN

TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Stade
Heidbecker Damm 11 | 21684 Stade | Tel.: 04141 53590-0 | Fax: 04141 53590-53 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 - 18:00 Uhr | Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Buxtehude
Rudolf-Diesel-Str. 2 | 21614 Buxtehude | Tel.: 04161 733655 | Fax: 04161 733656 | E-Mail: bux@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 17:30 Uhr | Samstags: 8:30 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle in Himmelpforten
Schmiedestr. 12 | 21709 Himmelpforten | Tel.: 04144 2312-0 | Fax: 04144 2312-23 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr | Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle in Harsefeld
Klaus-Ahrens-Str. 1 | 21698 Harsefeld | Tel.: 04164 909200 | Fax: 04164 909333 | E-Mail: harsefeld@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 17:30 Uhr | Samstags: 08:30 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle & Gutachten in Hemmoor
Prüfung: Hauptstr. 111 | 21745 Hemmoor | Tel.: 04771 8897-97 | Fax: 04771 8897-99 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 15.00-17.00 Uhr
Gutachten: Tel.: 04770 831121 | hubert.hoelting@t-online.de
Gutachten-Termine nach telefonischer Vereinbarung

TAX Prüfstelle in Drochtersen
Werkstr. 1 | 21706 Drochtersen | Tel: 04143 / 9128222 | Fax: 04143 / 9128224 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de 
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch und Freitag 14:00 - 18:00 Uhr | Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr