Feinstaubplakette
Bei uns erhalten Sie die Feinstaubplakette. Wir ermitteln, zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug gehört und welche Feinstaubplakette Sie erhalten können.
Bringen Sie Ihr Fahrzeug einfach zu einer unserer Prüfstellen in Buxtehude, Stade, Harsefeld, Himmelpforten oder Hemmoor.
Ohne Voranmeldung. Keine lange Wartezeiten
Mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
Sie haben spezielle Fragen?
Wir kennen uns aus und informieren Sie gern! Rufen Sie uns an.
Unsere Kfz-Prüfstellen finden Sie in Buxtehude, Stade, Harsefeld, Himmelpforten und Hemmoor.
Kennzeichnungsverordnung
Seit 2007 können in Deutschland Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Diese mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichneten Zonen unterliegen einem feinstaubbedingten Fahrverbot. Fahren oder begrenzt fahren dürfen bei einem solchen Fahrverbot künftig nur Fahrzeuge, die eine bestimmte Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe haben. Fahrzeuge ohne eine Umwelt- bzw. Feinstaubplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,- Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Plaketten
Die Feinstaubplaketten gibt es in 3 verschiedenen Farben. Diese kennzeichnen die Schadstoffgruppen. Gruppe 2 = rot, Schadstoffgruppe 3 = gelb und 4 = grün.
Welche Plakette ein Fahrzeug tragen darf, lässt sich über die Emissionsschlüsselnummer ermitteln. Diese Schlüsselnummer befindet sich im Fahrzeugschein (die letzten beiden Stellen der Schlüsselnr. "zu 1" ) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (die letzten beiden Stellen von Feld 14.1).


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